Der Erbfall mit Immobilienbesitz in Spanien - Erste Maßnahmen

 

Ist in der Familie der Erbfall eingetreten und liegt ein Teil des Vermögens in Spanien (z.B. in Form einer Immobilie), so bringt die Abwicklung der Erbschaft einige Besonderheiten mit sich. Zwar findet bei einer Erbschaft mit Immobilienbesitz in Spanien grundsätzlich deutsches Recht  Anwendung, wenn der Erblasser die deutsche Nationalität besaß, doch sind für die Eintragung der Erben im spanischem Grundbuch die Formalitäten des spanischen Rechts einzuhalten. Dazu zählt unter anderem die notariell beurkundete Erbschaftsannahme. Zudem hat der Erbfall mit Vermögen in Spanien steuerliche Konsequenzen und es ist die sechsmonatige Frist zur Zahlung der Erbschaftssteuer in Spanien einzuhalten, da bei Nichteinhaltung der Frist neben der ohnehin hohen  Erbschaftsbesteuerung noch empfindliche Strafzuschläge  anfallen.

Dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft bleibt also nicht viel Zeit, sich um das Vermögen in Spanien zu kümmern. Zudem sind die sich stellenden Fragen ohne die Hilfe eines spezialisierten Anwalts kaum zu klären sind und Dokumente zu besorgen, deren Erlangung mitunter Zeit beansprucht. Deshalb sollten Sie folgende Schritte möglichst frühzeitig veranlassen, um eine anschließende geordnete Nachlassabwicklung zu ermöglichen:

Bankkonten in Spanien:
Wenn Sie der Bankfiliale den Erbfall mitteilen, bei dem der Erblasser ein Konto führt, so ist diese verpflichtet, das Konto bezüglich der meisten Verfügungen zu sperren. Dies betrifft auch Abbuchungen, die dem Unterhalt der Immobilie dienen und deren Nichtzahlung zu weiteren Komplikationen führen könnte. Deshalb kann es aus praktischen Gesichtspunkten sinnvoll sein, mit dieser Mitteilung etwas zu warten und sicherzustellen, daß das Konto für die regelmäßigen Abbuchungen wie z.B. Wasser, Strom, Grundsteuer und gegebenenfalls Hypothekenraten über ein ausreichendes Guthaben verfügt.
Auf keinen Fall sollten Überweisungen oder Barabhebungen vorgenommen werden.

Spanische Steuernummer (NIE):
Alle Erben benötigen für die Einreichung der spanischen Erbschaftssteuererklärung eine spanische Steuernummer. Die Bearbeitungszeit an Abgabe bei der Behörde beträgt bis zu 4 Wochen. Deshalb wird empfohlen die NIE möglichst frühzeitig zu beantragen. um Versäumniszuschläge bei der spanischen Erbschaftssteuer zu vermeiden. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier: Formular zur Beantragung einer spanischen Steuernummer (NIE)

Internationale Sterbeurkunde:
Für die Abwicklung der Erbschaft in Spanien wird eine internationale Sterbeurkunde benötigt. Sie enthält die gleichen Angaben wie eine normale Sterbeurkunde, ist jedoch mehrsprachig ausgestellt und wird in Spanien anerkannt.

Testament:
Es ist zu klären, ob der Erblasser ein Testament in Deutschland und/oder in Spanien verfaßt hat.  In Spanien ist zwingend eine Anfrage vorzunehmen, die bescheinigt ob der Erblasser ein Testament vor einem spanischen Notar beurkundet hat. Dies gilt auch für den Fall, daß bereits ein Testament im Wohnsitzland vorliegt. Denn es könnte ja sein, daß der Erblasser mehrere Testamente verfaßt hat.

Zusammenstellung von Dokumenten und Urkunden:
Stellen Sie sämtliche Unterlagen zusammen, die über das spanische Vermögen des Erblassers Aufschluß geben: Notarielle Kaufurkunde (Escritura Pública) bei Immobilien, letzter Grundsteuerbescheid der Gemeinde (IBI - Ayuntamiento), ggfs. Unterlagen zu Hypothekendarlehen, Unterlagen bzgl. in Spanien angemeldeter Fahrzeuge, Bankunterlagen, etc. Sollten Sie kurzfristig keine Unterlagen zusammenstellen können, bietet es sich an, eine Grundbuchrecherche durchführen zu lassen. Die Kanzlei bietet Ihnen diesen Service hier an: Grundbuch Spanien
 

Haben Sie die oben genannten Punkte beachtet und die Formalitäten ohne Zeitverlust erledigt, gewinnen Sie anschließend Zeit, sich mit der Thematik der Abwicklung des Nachlasses zu beschäftigen und zudem bessere Chancen, die Frist zur Steuerzahlung einzuhalten und so Strafzuschläge auf die Erbschaftssteuer zu vermeiden.

Die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwaltes ist aufgrund der komplexen Thematik zu empfehlen. Die Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf die Nachlassabwicklung in ganz Spanien.

Volker Borges
Rechtsanwalt & Abogado Inscrito
Palma de Mallorca
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