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TARJETA DE RESIDENCIA / Residentenausweis

Die viel diskutierte Tarjeta de Residencia wurde zum März 2007 abgeschafft. EU-Bürger, die sich länger länger als drei Monate in Spanien aufhalten wollen, müssen sich lediglich in ein zentrales „Ausländerregister“ eintragen lassen. Das zuständige Ausländeramt stellt dann ein Zertifikat (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) aus, in dem Registrierungsdatum, Name, Nationalität, Geburtsdatum und -ort, Adresse und NIE-Nummer des Antragsstellers aufgeführt sind. Da das Zertifikat kein Lichtbild enthält, dient es nicht der Identifizierung. Es ist zusätzlich ein Ausweis mitzuführen.

In der Praxis führt diese Änderung zu diversen Problemen, da sich die Neuerung noch nicht herumgesprochen hat und noch immer die alte Tarjeta verlangt wird. Ein anderes Problem ist die Pflicht zur Beantragung bereits nach 3 Monaten. .Beantragen  Besitzer Ihrer Ferienimmobilie das Zertifikat, weil sie sich im Jahr mehrere Monate in Spanien aufhalten, Ihren Lebensmittelpunkt und damit auch Ihren steuerlichen Wohnsitz noch in Deutschland haben, könnte das Zertifikat von den spanischen Finanzbehörden als Indiz für eine steuerliche Ansässigkeit gewertet werden.

Deshalb wird empfohlen, zunächst lediglich eine NIE zu beantragen. Diese indiziert keine steuerliche Ansässigkeit, sondern dient lediglich der Identifizierung von Ausländern. Sie ist zwingend erforderlich beim Erwerb einer Liegenschaft, der Annahme einer Erbschaft oder der Anmeldung eines Fahrzeuges. Ebenfalls genügt zunächst die Beantragung einer NIE, wenn ein Arbeitsverhältnis in Spanien eingegangen werden soll.

Ein entsprechendes Formular finden Sie hier:

Formular zur Beantragung einer spanischen Steuernummer (NIE)