Steuerrecht Spanien - Das Finanzamt sagt der Vermietung und Eigennutzung einer Immobilie ohne Steuererklärung den Kampf an: Stromversorger müssen das Finanzamt über Stromverträge und Stromverbrauch informieren

 

Im Februar 2011 müssen die spanischen Stromversorger erstmalig detaillierte Informationen Ihrer Stromkunden aus dem Jahr 2010 an das Finanzamt übermitteln. In dem sogenannten Modelo 159 sind für jeden existierenden Stromvertrag unter anderem folgende Informationen zusammenzustellen:
- Name und Steuernummer des Inhabers des Vertrages
- Anschrift und Katasterreferenz der Immobilie
- Bankverbindung, von der Stromrechnungen abgebucht werden
- Stromverbrauch im Jahr,
- Stromverbrauch in dem jeweiligen Monat, und noch vieles mehr.

Grundlage dafür ist ein Gesetz zur Verhinderung der Steuerhinterziehung aus dem Jahr 2006 sowie ein Dekret aus dem Jahr 2008, das diese Mitteilungen erstmalig für das Jahr 2010 vorsieht.

Anhand dieser Daten kann das Finanzamt ganz einfach überprüfen, wie die betreffenden Immobilien in welchen Monaten benutzt werden und ob der Eigentümer seinen Steuererklärungspflichten nachkommt.

In Spanien müssen alle Immobilien im Eigentum in der Steuererklärung angegeben werden. Zweitimmobilien unterliegen bei Eigennutzung ebenfalls der Besteuerung. Der Eigennutzungswert beträgt 1,1% des Katasterwertes, auf den dann der entsprechende Steuersatz zu zahlen ist. Bei nicht Residenten sind dies derzeitig 24%.

Die Vermietung einer Wohnung ist in Spanien selbstverständlich auch zu versteuern, nicht Residente mit einem Steuersatz von 24% und Residente mit dem allgemeinen Steuersatz.

Die Spanische Regierung will mit der Maßnahme natürlich vorrangig die Steuerhinterziehung bei der Vermietung durch Residente eindämmen.
Aber auch sehr viele nicht Residente Eigentümer einer Ferienimmobilie haben bisher niemals die jährliche Einkommens und bis 2008 auch noch die Vermögenssteuererklärung abzugeben. Bisher ist das Finanzamt bei den nicht Residenten Immobilieneigentümer selten aktiv geworden, um die jährliche Einkommensteuer einzutreiben.
Daß sich das in Zukunft ändern wird, ist sehr wahrscheinlich.

Problematisch werden kann die Mitteilung des monatlichen Stromverbrauchs auch für all diejenigen "nicht Residenten", die in Wirklichkeit mehr als 183 Tage in Spanien verbringen und tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt in Spanien haben, aber sich weiterhin in Ihrem Heimatland die Einkommensteuer als unbeschränkt Steuerpflichtiger erklären. In solchen Fällen könnte das Spanische Finanzamt die Erklärung und Versteuerung des Welteinkommens verlangen.

Der Eigentümer einer Immobilie in Spanien sitzt nunmehr in einem Glashaus.

Aufgrund des explodierenden Tarifdefizits in Spanien mußten die Strompreise  im Januar 2011 übrigens um 10% angehoben werden. In Spanien sind die Strompreise reguliert. Sie wurden Jahrelang niedrig gehalten, weshalb die Verbraucher für den Strom weniger bezahlen, als er kostet. Für dieses Defizit kommt der Staat auf und es soll nun abgebaut werden. Weitere Preiserhöhungen werden in Zukunft unvermeidbar sein. Wer sich dieser Preisspirale entziehen möchte, sollte evtl. über die Nutzung erneuerbarer Energien nachdenken. Spanien ist von der Sonne verwöhnt und die ganzjährig nutzbare Sonnenenergie reicht meistens aus, den täglichen Energiebedarf zu decken. Fallende Preise bei Solaranlagen und steigende Strompreise dürften derartige Investitionen auch ohne Subventionen zunehmend wirtschaftlich werden lassen.

Volker Borges
Rechtsanwalt & Abogado Inscrito
Palma de Mallorca, 21.01.2011

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