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Die SL & Co KG als Alternative zur GmbH & Co KG

Die GmbH & Co. KG ist als eine Form der Personengesellschaft in Deutschland weit verbreitet. Bei dieser Gesellschaftsform übernimmt die GmbH die Funktion des Komplementärs und haftet mit ihrem gesamten Vermögen, was in der Regel auf das Stammkapital begrenzt ist.

Sie spanische GmbH (SL) kann auch eingesetzt werden zur Gründung einer SL & Co. Kommanditgesellschaft, besser bekannt als SL & Co. KG. Die KG als Personengesellschaft setzt sich aus zwei Gesellschaftergruppen zusammen, dem Komplementär und dem Kommanditisten. In der KG führt der Komplementär allein die Geschäfte. Er hat das alleinige Entscheidungsrecht, haftet aber auch mit seinem Privatvermögen. Der Kommanditist gibt Kapital hinzu zu, hält sich aber im großen und ganzen aus der Geschäftsführung heraus. Die Haftung des Kommanditisten ist auf seine Einlage begrenzt. Eine Mindesteinlage gibt es nicht. Bei der GmbH & Co. KG wie bei der SL & Co KG ist der Komplementär als persönlich und damit unbeschränkt haftender Gesellschafter eine GmbH, welche wiederum nur mit Ihrem Gesellschaftskapital haftbar ist. So kann die unbeschränkte Haftung des Komplementärs sozusagen durch die Hintertür beschränkt werden. Haftungsrechtlich ist die GmbH & Co. KG damit wie eine GmbH zu sehen, da keine natürliche Person unbeschränkt mit ihrem Vermögen haftet. Diese in Deutschland zumeist steuerlich sehr interessante Gesellschaftsform war bisher nur mit einem Kapitaleinsatz von mindestens 25.000 € auf Seiten der GmbH als Komplementär möglich. Da die GmbH innerhalb der KG lediglich als geschäftsführendes und persönlich haftendes Element dient, hat der Unternehmer natürlich ein berechtigtes Interesse daran, das Kapital an der GmbH möglichst gering zu halten. Seit dem Urteil des BGH kann als Komplementär der KG auch eine EU-GmbH in der Rechtsform der Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL) eingesetzt werden. Das Mindestkapital der SL beträgt lediglich 3.006 €. Somit ist die SL & Co. KG ein sehr interessantes Instrument, um den Kapitalaufwand bei der Gründung dieser interessanten Gesellschaftsform um knapp 22.000 € zu senken.

Durch die Gründung einer SL & Co. KG erhalten Sie neben der Haftungsbegrenzung wie bei einer GmbH und zusätzlich die Steuervorteile einer deutschen Personengesellschaft. Gewinne und Verluste des operativen Geschäftes werden nur in Deutschland besteuert. Besonderheiten des DBA mit Spanien sind nicht gegeben, da die spanische GmbH (SL) als Komplementär der deutschen KG nicht an den Gewinnen beteiligt ist. 

Die spanische SL & Co. KG als Steuersparmodell für aktive Investitionen in Spanien

Die steuerliche Optimierung ist insbesondere bei der Realisierung wirtschaftlicher Aktivitäten im Spanien von großer Bedeutung. Aufgrund des Zusammentreffens von zwei Steuerländern birgt dies die Gefahr einer erhöhten Steuerbelastung, bietet aber gleichzeitig auch Spielraum zur steuerlichen Optimierung. Falls Sie den Immobilienkauf in Spanien beabsichtigen, lesen Sie unsere Ausführungen zur Sociedad Patrimonial.

Bei der Gewinnausschüttung aus einer spanischen SL & Co. KG ergibt sich für die Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland eine wesentliche Steuerersparnis im Vergleich zu einer spanischen SL.

Die spanische SL & Co. KG kann auch durch eine Person gegründet werden und bietet sich im übrigen auch dann an, wenn die Beteiligung von weiteren Investoren beabsichtigt ist. Ein weiterer Vorteil ist die Beschränkung der Haftung bei dieser Gesellschaftsform, sowie das im Vergleich zu Deutschland geringe Mindestkapital von nur 3.006 €.

Auch eine bereits gegründete spanische SL kann umgewandelt werden in eine spanische SL & Co. KG und somit dem bereits aktiven Investor in Spanien eine zukünftige Steuerersparnis bescheren.

Interessiert an Gesellschaftsgründung einer SL & Co KG? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung:

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www.sl-kontor.de