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Internationales Erbrecht Spanien

In der Rechtspraxis spricht man von internationalem Recht, wenn sich eine Rechtsfrage mit Auslandsverbindung stellt. Hat z.B. ein Erblasser eine Immobilie in Spanien und besitzt die deutsche, österreichische, schweizerische oder sonst eine Nationalität, so ist allein aufgrund des Auseinanderfallens der Belegenheit der Erbmasse und der Nationalität die Frage des internationalen Erbrecht: Welches Recht ist im Erbfall anzuwenden?

Das deutsche internationale Erbrecht besagt dazu in Artikel 25  Abs.1 EGBGB:

Art. 25 Abs.1 EGBGB
Die Rechtsnachfolge von Todes wegen unterliegt dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte.

Das deutsche Recht stellt bei dieser Frage auf die Nationalität des Erblassers (Staatsangehörigkeitsprinzip) ab und kommt zu dem Schluß, daß deutsches Recht auf den Erbfall eines deutschen Staatsangehörigen anzuwenden ist.

Zu dem gleichen Ergebnis gelangt das spanische internationale Erbrecht:

Art.9 Nr. 8 Código Civil
Die Rechtsnachfolge von Todes wegen richtet sich nach dem Heimatrecht des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes, welches auch immer die Art seiner Güter oder das Land ist, in dem sie sich befinden.

Damit gelangt man bei einem deutschen Erblasser mit spanischem Immobilienbesitz zu der Anwendung deutschen Erbrechts.

Die Erbrechtsnachfolge richtet sich also nach deutschem Recht. Besonderheiten können bei Erbfällen in deutsch-spanischen Ehen auftreten.

Auf der anderen Seite erfolgt die Abwicklung des Vermögensüberganges der in Spanien belegenen Güter nach spanischem Recht und es fällt die spanische Erbschaftsteuer an.

Besonderheiten ergeben sich dann allerdings bei der praktischen Abwicklung der Erbschaft. So ist bei Immobilienbesitz eine notarielle Erbschaftsannahme unabdingbar, um den Eigentumswechsel im Grundbuch einzutragen. Hinzu kommt die Erbschaftsteuererklärung in Spanien, die Zahlung der Erbschaftssteuer und einiges mehr.

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes mit Erfahrung im spanischen Recht ist unbedingt zu empfehlen. Bei Bedarf können Sie uns gerne kontaktieren. Email