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Europarecht - Erbschaften

Die Kommission arbeitet an  einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift, durch die die Abwicklung von Nachlasssachen mit Auslandsbezug in der Europäischen Union erheblich vereinfacht werden soll. Der bereits angenommene Vorschlag enthält gemeinsame Vorschriften, mit deren Hilfe sich die zuständige Behörde und das auf den gesamten Nachlass anwendbare Recht unabhängig von der Belegenheit der Nachlassgegenstände leicht ermitteln lassen. Nutznießer dieser Vorschriften sind die Bürger. Die Verordnung stärkt nicht nur die Rechte der Erben, Vermächtnisnehmer und sonstigen Beteiligten, sondern gibt dem Erblasser auch Gelegenheit, seinen Nachlass besser zu regeln, indem er ihm die Wahl des Rechts überlässt, nach dem der Übergang des Nachlasses vonstatten gehen soll. Die Kommission schlägt auch die Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses vor, das Erben und Nachlassverwaltern überall in der Union den problemlosen Nachweis ihrer Rechtsstellung ermöglichen soll.

Die Maßnahme betrifft hingegen nicht die Erbschaftssteuer, die – ebenso wie die Frage der Erbfolgeregelung oder Aufteilung des Nachlasses – weiterhin unter nationales Recht fällt.

Volker Borges
Rechtsanwalt & Abogado Inscrito
Palma de Mallorca, 12.11.2009

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