Erbschaftsteuer Spanien - EuGH Urteil   - Spanien verstößt gegen Europarecht und darf Gebietsfremde / nicht Residente nicht höher besteuern als Ansässige

 

Am 03.09.2014 hat der europäische Gerichtshof in der Rechtssache  C-127/12 das lang erwartete Urteil gesprochen und festgestellt, daß Spanien gegen Europarecht verstößt, indem Schenkungen und Erbschaften zwischen Gebietsfremden unterschiedlich behandelt als eine Erbschaft oder Schenkung unter Residenten.

Der EuGH stellt erneut klar, daß eine unterschiedliche Behandlung von Ansässigen und Gebietsfremden allein aufgrund des Wohnsitzes nicht zulässig ist und einen Verstoß gegen Art. 63 und 40 des AEUV darstellt.

Für Nicht Residente sind das gute Nachrichten. Denn mit dem Urteil hat Spanien die Diskriminierung einzustellen, um die Wahrung des Europarechts zu gewährleisten. Für Mallorca bzw. die Balearen bedeutet das, daß bei Erbschaften und Schenkungen die autonomen Steuersätze anzuwenden sind. Diese betragen bei einer Erbschaft zwischen Eltern und Kindern 1% und bei einer Schenkung 7%, was im Vergleich zu den bisherigen Steuersätzen zwischen 7,65 und 34% eine erhebliche Entlastung darstellt.

Steuerrückerstattung: Wer bereits die teure Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer bezahlt hat, kann nun die Steuerrückerstattung verlangen, wenn seit der Steuererklärung noch keine 4 Jahre vergangen sind. Anderenfalls ist eine Klage gegen Spanien in Erwägung zu ziehen.

Ergänzende Steuererklärung: Wer bereits eine Steuererklärung abgegeben und aufgrund der hohen Steuersätze einen sehr geringen Wert angegeben hat, sollte sich ebenfalls anwaltlich beraten lassen. Es könnte Sinnvoll sein, die damalige Steuererklärung zu korrigieren und einen Wert angeben, der dem tatsächlichen Marktwert entspricht. Im Fall eines Verkaufs kann dies zu einer Reduzierung der Gewinnbesteuerung führen.

Vermögensnachfolge zu Lebzeiten: Aber mit dem Urteil wird die Schenkung zu Lebzeiten eine überlegenswerte Alternative.

Die Auswirkung des Urteils ist sehr weitrechend und jeder Fall ist genau zu betrachten.

Palma de Mallorca, 04.09.2014

Volker Borges
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Vorherige Nachricht vom 23.04.2012:

Erbschaftssteuer Spanien: Europäische Kommission hat Klage gegen Spanien vor dem EuGH wegen diskriminierender Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften  eingereicht.

Am 07.03 2012 hat die Kommission die Klage vor dem EuGH gegen das Königreich Spanien eingereicht und  im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens durch das Gericht feststellen zu lassen, dass  Spanien gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 21 und 63 des AEUV sowie den Art. 28 und 40 des EWR- Abkommens verstoßen hat, indem es in der steuerrechtlichen Behandlung von Schenkungen und Erbschaften Unterschiede eingeführt hat zwischen in Spanien ansässigen (Residenten) und gebietsfremden Rechtsnachfolgern und Beschenkten (nicht Residenten).

Durch die erfolgte Abtretung der Steuer an die Autonomen Gemeinschaften nur für die Residenten sei die Steuerbelastung des residenten Steuerpflichtigen wesentlich geringer als die Steuerbelastung durch die staatlichen Vorschriften und nach Auffassung der Kommission zu einer rechtswidrigen Diskriminierung von Gebietsfremden führe.

Mit der Klageeinreichung ist nun ein weiterer wichtiger Schritt zur Abschaffung der diskriminierenden Besteuerung von nicht Residenten erfolgt.  

Palma de Mallorca, 23.04.2012

Volker Borges
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Vorherige Nachricht vom 27.10.2011:

Nach zwei erfolglosen Aufforderungen der Europäischen Kommission an Spanien, diejenigen Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu ändern, durch die Gebietsfremde und Vermögenswerte im Ausland höher besteuert werden,  hat die Kommission nun beschlossen, Klage zu erheben.

Diejenigen, die bereits eine Erbschaft in Spanien angenommen und die hohen Steuern bezahlt haben, können nun überlegen, eine Steuerrückerstattung beim Finanzamt zu beantragen. Mit der mit der beschlossenen Klageerhebung gegen Spanien durch die Eu-Kommission hat man zwar noch keinen gerichtlich festgestellten Anspruch auf Rückzahlung wegen diskriminierender Besteuerung, jedoch dürfte das gerichtliche Verfahren gute Argumente geben. 

Wer gerade einen Erbfall in Spanien hat oder in den Letzten Jahren hohe Steuern bezahlt hat, sollte die aktuelle Entwicklung ebenfalls beachten.

Auf jeden Fall sollte man sich in dieser Angelegenheit anwaltlich beraten lassen.

Volker Borges
Rechtsanwalt & Abogado Inscrito

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